Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Gesetz zu kritischen Rohstoffen

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Gesetz zu kritischen Rohstoffen

Das europäische Gesetz zu kritischen Rohstoffen wurde am 03.05.2024 veröffentlicht und will dafür sorgen, dass die EU ihre Industrie konstant und nachhaltig mit kritischen Rohstoffen versorgen kann, um die Abhängigkeit von einzelnen Ländern zu verringern.
Durch dieses Gesetz sollen die Kapazitäten der EU entlang der gesamten Wertschöpfungskette gestärkt werden, wodurch die EU weniger anfällig ist und somit unabhängiger wird. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Kreislauffähigkeit und die effiziente Nutzung kritischer Rohstoffe durch die Schaffung von Wertschöpfungsketten für recycelte kritische Rohstoffe. Außerdem wird die Überwachung der Lieferketten für kritische Rohstoffe, sowie der Informationsaustausch und die künftige Koordinierung über die Bestände strategischer Rohstoffe zwischen den Mitgliedstaaten und großen Unternehmen durch dieses Gesetz ermöglicht.

Ziele

Stärkung der europäischen Lieferketten Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern

Rohstoffe und internationale Beziehungen


63% des für Batterien verwendeten Kobalts weltweit stammen aus der Republik Kongo

97% des in der EU benötigten Magnesiums kommen aus China

100% der in Dauermagneten verbauten Seltenen Erden werden in China raffiniert
Zeitplan:
Bis 2030
Der Bedarf an strategischen Rohstoffen soll zu mindestens 10% in der EU gefördert werden.
Bis 2030
Zumindest 40% soll in der EU weiterverarbeitet werden.
Bis 2030
Zumindest 25% soll aus der Europäischen Kreislaufwirtschaft kommen.
Bis 2030
soll die EU von keinem Drittland zu mehr als 65% abhängig sein.

Die Säulen des Gesetzes

Festlegung klarer Prioritäten: Das Gesetz nennt sowohl kritische als auch strategische Rohstoffe, die für grüne und digitale Technologien als auch für die Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie essenziell sind. Die EU sollte nicht mehr als 65 % ihres jährlichen Bedarfs an einem strategischen Rohstoff in jedem relevanten Verarbeitungsstadium aus einem einzigen Nicht-EU-Land beziehen. Richtwerte für inländische Kapazitäten für 2030 sind: 10 % des jährlichen Förderbedarfs der EU, 40 % für die Verarbeitung und 25 % für Recycling.
Aufbau europäischer Kapazitäten: Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette (Abbau, Raffination, Verarbeitung, Recycling). Dafür sind Vor-Ort-Explorationen, einfachere und planbare Genehmigungsverfahren sowie ein leichterer Zugriff auf Finanzmittel essenziell.
Höhere Belastbarkeit: Die EU wird ihre Überwachungskapazität mithilfe von Stresstests erhöhen, den koordinierten Aufbau strategischer Bestände sicherstellen sowie nachhaltige Investitionen und nachhaltigen Handel fördern.
Investitionen in Forschung, Innovation und Kompetenzen: Bahnbrechende Technologien im Bereich der kritischen Rohstoffe sollen vorangetrieben werden.
Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Rohstoffwirtschaft: Maßnahmen zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus Abfallentsorgungseinrichtungen als auch Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Umweltschutz sowie das Einführen von Zertifizierungssystemen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit stehen im Fokus.