Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

EU-Biodiversitätsstrategie

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EU-Biodiversitätsstrategie

Die EU will der Abnahme der biologischen Vielfalt entgegenwirken und sich für die Wiederherstellung der Natur und die Erhaltung der biologischen Vielfalt einsetzen.

Ziele

Effektiver Schutz und Vernetzung aller ökologisch wertvollen Lebensräume Wiederherstellung für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtiger Ökosysteme

Die von der Kommission im Mai 2020 vorgelegten Strategie enthält die folgenden Maßnahmen:


Auf mindestens 30% der Land- und Meeresgebiete sollen Schutzgebiete geschaffen werden

Eine Reihe von konkreten Verpflichtungen, wie z.B. die Verringerung von Pestiziden um 50% bis 2030 und das Pflanzen von 3 Milliarden Bäumen, sollen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme beitragen

Jährlich werden 20 Mrd. € für den Schutz und die Förderung der Biodiversität zugewiesen

In Österreich wurden die von der Europäischen Union formulierten Ziele und Maßnahmen durch ein Zehn-Punkte-Programm aufgegriffen. Dabei soll die biologische Vielfalt in Österreich geschützt werden und die Gefährdungen aktiv angegangen werden:

Verbesserung von Status und Trends von Arten und Lebensräumen.
Effektiver Schutz und Vernetzung aller ökologisch wertvollen Lebensräume.
Wiederherstellung für Biodiversität und Klimaschutz besonders wichtiger Ökosysteme.
Entscheidende Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Fragmentierung.
Einleitung von transformativem Wandel in der Gesellschaft und Integration der Biodiversität in allen Sektoren „Mainstreaming“.
Stärkung des globalen Engagements.
Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Biodiversitätserhalt.
Sicherstellung der Finanzierung von Biodiversitätserhalt und Unterstützung für biodiversitätsforderndes Handeln.
Wertschätzung der Biodiversität in Gesellschaft und Wirtschaft.
Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen zur Erreichung und Evaluierung der Biodiversitätsziele.