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EU-Energiebesteuerungsrichtlinie

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EU-Energiebesteuerungsrichtlinie

Die EU-Energiebesteuerungsrichtlinie enthält Vorschriften für die Besteuerung von Energieerzeugnissen, sowie von elektrischem Strom. Die Richtlinie wurde 2003 zur Festlegung von Mindeststeuerbeträgen für die meisten Energieerzeugnisse im EU-Binnenmarkt erlassen. 
Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der bestehenden Energiesteuerrichtlinie vorgelegt. Im Rahmen dieses Vorschlags sollte die Besteuerung von Energie zukünftig grundsätzlich auf dem Energiegehalt basieren. Zudem hätte die Besteuerung auf Energieträger erweitert werden sollen, die bislang nicht in der Energiesteuerrichtlinie enthalten waren (z.B. Pellets) und die Steuerbefreiungen für den innergemeinschaftlichen Luftverkehr (außer Frachtflüge) und die Schifffahrt hätte entfallen sollen.
Allerdings konnte der Vorschlag im Rahmen der Legislaturperiode 2019-2024 nicht fertig verhandelt werden, weswegen keine Überarbeitung vorgenommen wurde. Fraglich ist, ob die Energiebesteuerungsrichtlinie in zukünftigen Vorhaben angegangen wird, da in Steuerfragen das Einstimmigkeitsprinzip unter den Mitgliedstaaten gilt, was eine Einigung entsprechend schwierig macht.

Ziele

Senkung des Energieverbrauchs Aufzeigung der Auswirkungen von Kraft- und Heizstoffen auf die Umwelt

Was wird besteuert?


Energieerzeugnisse (Erdgas, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Rohöle, pflanzliche Fette)

Elektrischer Strom

Sind nur zu besteuern, wenn sie als Heiz- oder Kraftstoff verwendet werden. Bei den Mindeststeuersätzen wird zwischen Energieträgern, Einsatzbereichen (Heizen, Transport) und Nutzungsart (gewerblich, nichtgewerblich) unterschieden.

Mindeststeuerbeträge:
  • Heizöl zur betrieblichen Verwendung: 15€ je 1000 kg.
  • Elektrischer Strom: 1€ pro MWh
  • Elektrischer Strom zur betrieblichen Verwendung: 50 Cent pro MWh.
Den Mitgliedsstaaten steht es frei, Steuerbeträge oberhalb dieser Mindestbeträge festzulegen. Eine Unterschreitung ist grundsätzlich nicht zulässig, es existieren jedoch Ausnahmen.