Die Aktualisierung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG beinhaltet Maßnahmen zur grundsätzlichen Vermeidung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Wiederverwertung und des Recyclings sowie alternativer Verwertung von Verpackungsabfällen um im Sinne des Überganges zur Kreislaufwirtschaft die Entsorgung von Verpackungsabfällen zu vermeiden. Die EU-Mitgliedstaaten werden zu Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils an Mehrwegverpackungen verpflichtet und müssen bestimmte Recyclingziele erfüllen.