Das gemeinsame EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten legt fest, dass nur jene Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten „grün“ sind, welche einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten. Die neue Taxonomie-Verordnung der EU soll dabei unterstützen, die Green Deal Ziele zu erreichen und Transparenz durch ein einheitliches System von Kriterien zu schaffen. Das Schaffen von mehr Transparenz steht bei der Taxonomie-Verordnung im Vordergrund. Laut Europäischer Kommission soll durch die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit folgendes geschehen: - Kapitalströme werden in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt - das Vertrauen bei Investoren und Investorinnen wird gestärkt, - grüne Investitionen werden transparenter bzw. attraktiver gemacht - Anleger und Anlegerinnen werden vor Greenwashing geschützt Darüber hinaus muss die Geschäftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs von der Europäischen Kommission festgelegten Umweltziele leisten, darf dabei die anderen fünf Ziele nicht verletzen („do not significantly harm“) und muss die soziale Taxonomie (Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb) erfüllen.
Das Schaffen von mehr Transparenz steht bei der Taxonomie-Verordnung im Vordergrund. Darüber hinaus muss die Geschäftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs von der Europäischen Kommission festgelegten Umweltziele leisten, darf dabei die anderen fünf Ziele nicht verletzen („do not significantly harm“) und muss die soziale Taxonomie (Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb) erfüllen.