In der Lastenteilungsverordnung werden nationale Emissionsreduktionsziele für den Straßenverkehr, die Gebäudeheizung, die Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft festgelegt. Auf diese Sektoren, die bisher nicht in das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) einbezogen waren, entfallen derzeit rund 60 % der Treibhausgasemissionen der EU. Zur Erreichung des übergeordneten Emissionsreduktionsziels der EU bis 2030 schlägt die Kommission nun vor, die Emissionen im Rahmen der Lastenteilungsverordnung um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 2005 zu senken.
Jeder EU-Mitgliedstaat trägt zur Emissionsreduktion in den betroffenen Sektoren bei. In der neuen, vorgeschlagenen Verordnung werden für jeden Mitgliedstaat neue und verbindliche Ziele bis 2030 vorgegeben. Zudem werden nationale jährliche Emissionsgrenzwerte festgelegt, um das Ziel für 2030 schrittweise zu erreichen.