Übersicht rechtliche Rahmenbedingungen des Green Deals

Lastenteilungsverordnung

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Lastenteilungsverordnung

In der Lastenteilungsverordnung werden nationale Emissionsreduktionsziele für den Straßenverkehr, die Gebäudeheizung, die Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und die Abfallwirtschaft festgelegt. 
Auf diese Sektoren, die bisher nicht in das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) einbezogen waren, entfallen derzeit rund 60 % der Treibhausgasemissionen der EU. Zur Erreichung des übergeordneten Emissionsreduktionsziels der EU bis 2030 schlägt die Kommission nun vor, die Emissionen im Rahmen der Lastenteilungsverordnung um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 2005 zu senken.

Ziele

Senkung der Treibhausgasemissionen Faire Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten

Betroffene Sektoren


Straßenverkehr & Abfall

Gebäude

Landwirtschaft & Kleingewerbe
Zeitplan
Bis 2030
Senkung der Treibhausgasemissionen in den betroffenen Sektoren um 40%.
Jeder EU-Mitgliedstaat trägt zur Emissionsreduktion in den betroffenen Sektoren bei. In der neuen, vorgeschlagenen Verordnung werden für jeden Mitgliedstaat neue und verbindliche Ziele bis 2030 vorgegeben. Zudem werden nationale jährliche Emissionsgrenzwerte festgelegt, um das Ziel für 2030 schrittweise zu erreichen.

Um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Ziele zu erreichen, gibt es sogenannte Flexibilitätsregelungen:

Übertragung: Wenn die Emissionen eines Mitgliedstaates unter seiner Jahresobergrenze liegen, kann ein Teil davon auf das folgende Jahr angerechnet werden.
Vorwegnahme: Wenn ein Mitgliedstaat mehr Emissionen ausstößt, als ihm in dem Jahr noch zustehen, kann er einen Teil seines Kontigents für das darauffolgende Jahr vorwegnehmen.
Handel: Die Mitgliedstaaten können überschüssige Zuteilungen untereinander verkaufen und kaufen.