Die Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte offenzulegen. Berücksichtigt werden sollen dabei die negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit sowie Informationen, wie diese Risiken in die Investitionsentscheidungsprozesse einfließen. Es sollen einheitliche Nachhaltigkeitsstandards in Finanzmärkten geschaffen werden. Anbieter von Finanzprodukten müssen im Rahmen eines ESG-Reportings offenlegen, inwiefern die Investitionen nachhaltig sind, also „keinen erheblichen Schaden verursachen“. Unter Finanzprodukt fällt ein Investment und Anlagefonds, Versicherungsanlageprodukte, private oder betriebliche Altersvorsorge und Versicherungs- und Anlagenberatung.
Allgemein wird zwischen 3 Produktkategorien unterschieden: